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Neues Prostituiertengesetz bereitet Probleme

Länder setzen Prostituiertengesetz um

Am 1. Juli tritt das neue Prostituiertengesetz in Kraft, oder auch „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“. Doch das die tatsächliche Umsetzung scheitert, ist bereits klar gewesen. Das Gesetz ist Sache der Länder und einer ganzen Reihe von ihnen ist es seit der Verabschiedung des Gesetzes im letzten Oktober nicht gelungen, die Voraussetzungen zu erfüllen. So haben Sachsen und Rheinland-Pfalz bereits erklärt, den 1. Juli nicht zu schaffen. Hamburgs Senat verspricht jetzt, im Oktober so weit zu sein. Auch der München und weitere Städte setzen die neuen Regelungen verschieden um. Ein Blick in die Länder.

Stimmen der Prostituierten in Hamburg

Hamburg. Auf der „Reeperbahn“, einer der berühmtesten Meilen der Welt in Hamburg, fürchten Sex-Arbeiterinnen sich vor den Neuerungen durch das neue Gesetz. Denn das „älteste Gewerbe der Welt“ ist in Umschwung. Leila, 26, verdient ihr Geld als Prostituierte in einem Bordell nahe der Reeperbahn, einem der bekanntesten Rotlichtviertel. „Ich finde es zwar gut, dass wir stärker geschützt werden sollen, aber das neue Gesetz bewirkt das Gegenteil“, sagt sie. Leila hält nicht viel von dem neuen Gesetz, das Prostituierte vom 1. Juli an besser vor Ausbeutung schützen soll. „Ich habe in Deutschland keine Meldeadresse, also kann ich mich auch gar nicht bei der Behörde registrieren“, sagt die Bulgarin. So wie ihr gehe es vielen ihrer Kolleginnen in der Branche. „Wenn wir ohne den Anmeldeschein erwischt werden, drohen uns Bußgelder. Das macht uns Angst.“ Die Bußgelder müssten sie wieder abarbeiten.

Selbstbestimmung für Sex-Arbeit

Das Prostituiertengesetz, das bundesweit in Kraft tritt, soll die sexuelle Selbstbestimmung stärken und  vor Zwangsprostitution schützen. Dazu sieht das Gesetz unter anderem eine Meldepflicht für Prostituierte vor. Die Bescheinigung muss regelmäßig verlängert werden und unterliegt intensiven Prüfungen. Das sehen viele in der Branche als diskriminierend an, denn der sogenannte „Hurenpass“ muss immer mitgetragen werden. Thorsten Eitner, der Betreiber des Laufhauses „Pink Palace“ auf der Reeperbahn, weiß nach eigenen Angaben noch nicht, was im Einzelnen auf seinen Betrieb zukommen wird. Sicher ist nur, dass er ein Schild mit einem Hinweis zur „Kondompflicht“ an der Tür anbringen müsse.

Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe

Der Verein Doña Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt, hat in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Prostituiertengesetz eingereicht. Sex-Arbeiterinnen würden „einem System entwürdigender Kontrollen unterworfen“ und ihrer „Grundrechte beraubt“, kritisiert der Verein. Damit liegen erste rechtliche Schritte gleich zu Beginn der Einführung vor. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtliche Lage in der Praxis der Branche entwickeln wird.

Sachbearbeiterin im Kreis Kleve

Kleve. Die Kleinstadt an der holländischen Grenze bestellt erstmals eine eigene Sachbearbeiterin für das neue Prostituiertengesetz ab. Der Kreis Kleve informiert: „Mit diesem Gesetz werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt. Das Gesetz gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, die gegen Geld, aber auch gegen Sachleistungen – wie zum Beispiel freies Wohnen – ausgeführt werden.“ Prostituierte und Hobby-Huren, die ihre Tätigkeit im Kreis Kleve ausüben, müssen in der Gesundheitsabteilung des Kreises eine Gesundheitsberatung wahrnehmen. „Das übernimmt eine Sachbearbeiterin, die auch für die Aids- und HIV-Beratung zuständig ist“, erklärt Sprecherin Elke Sanders. Die Ärzte des Gesundheitsamts seien nicht involviert. Erforderlich sei eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02821 85507. “

18 neue Stellen wegen Prostituiertengesetz

München. Damit sind die wesentlichen Probleme des neuen Prostituiertengesetz auf den Punkt gebracht. Die Stadt München weiß bereits, was ihr an Kosten bevorsteht: Das Gesundheitsamt braucht drei Ärzte, einen Sozialpädagogen und neue Verwaltungsangestellte. Das Kreisverwaltungsreferat geht von acht bis neun Planstellen für die Registrierung von Sex-Arbeiterinnen und weiteren neun Leuten aus – Kosten alles in allem 1,5 Millionen Euro. Hinzu kommen etwa 200.000 Euro einmalig, um die Verwaltung in München mit den nötigen Computern auszustatten. Bezahlen wird in Bayern die Staatsregierung.


Quellen: 

  1. Rp-online.de
  2. Wdr.de
  3. Tagesspiegel.de